
Sonderzone Fischerei und Energie
alles,was
Recht ist?
oder: warum erhält die Lungerersee AG im Gegensatz zu allen anderen Privaten und Gewerbetreibenden eine Spezialbehandlung?
Das Fischen am Lungerersee hat Tradition. Wer könnte gegen ein Naturerlebnis für Jung und Alt, fernab vom hektischen Alltag in der malerischen Landschaft sein?
Bei genauer Betrachtung hält das «Fischerparadies» dieses Versprechen aber bei weitem nicht ein: zonenwidriger Betrieb, unbewilligte Parkplätze, Wildparkiererei, störender Verkehr, vernachlässigter Tierschutz, Abfall, Gedränge, Beeinträchtigung einer nationalen Schutzzone – die Liste der Ungereimtheiten ist lang und liesse sich verlängern. Die heutige Landwirtschaftszone zu einer «Freizeitzone» (sprich Parkplatz- und Rummelzone) zu machen, ist alles andere als naturnah und innovativ.
Die Interessengemeinschaft Natur-Paradies Lungerersee – eine Gruppierung Einheimischer aus Lungern und Bürglen – möchte zurück zu einem authentischen Naturerlebnis. Fischen ohne Besatz mit gebietsfremden Fischen, ohne Rummel und ohne übermässige Belastung von Mensch, Tier und Natur.
Im Hinblick auf die Abstimmung zur geplanten Umzonung in eine Fischereizone haben wir für Sie nachfolgend ausführliche Informationen zusammengetragen. Wenn Sie es lieber kompakt möchten, haben wir den Inhalt in Kürze zusammengefasst:
Herzlichen Dank für Ihr Interesse!
Interessengemeinschaft Natur-Paradies Lungerersee
Das Fischerparadies missachtet Gesetze.
Seit 2010 ist es zonenwidrig.
Das «Fischerparadies» ist seit 2010 zonenwidrig, weil in der Landwirtschaftszone liegend. Es verletzt seit 15 Jahren (!) das Raumplanungsgesetz, das kantonale Baugesetz sowie das örtliche Bau- und Zonen-Reglement. Die zuständigen Behörden schauen weg und halten sich nicht an ihre eigenen, befristeten «Bewilligungen».
Die Fakten:
Im Dezember 2010 erteilte das Bau- und Raumentwicklungsdepartement Obwalden (BRD) und in der Folge der Einwohnergemeinderat Lungern der Lungerersee AG (Betreiberin Fischerparadies) auf der Parzelle 622 eine bis zum 31.12.2013 befristete Ausnahmebewilligung für temporäre Büro- und Toilettencontainer sowie für neun temporäre Parklätze.
Mit kantonalem Gesamtentscheid des BRD vom 22.8.2013 und Bewilligung des Einwohnergemeinderates Lungern vom 16.9.2013 wurde die befristete Bewilligung von 2010 verlängert und gleichzeitig der Umbau des EWO-Gebäudes (neu Verkaufsladen, Lager, Büros etc.) bis zum 31.12.2015 «bewilligt». Im kantonalen Gesamtentscheid des BRD vom 22.8.2013 wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Voraussetzungen für eine raumplanerische Ausnahmebewilligung nicht erfüllt seien und deshalb die Umnutzung des EWO-Gebäudes und die bis Ende 2013 befristet bewilligten neun Parkplätze in der Landwirtschaftszone nicht bewilligt werden könnten, jedoch für maximal zwei Jahre toleriert würden. Und weiter: «Sollte die Einzonung nicht bis zum 31.12.2015 rechtskräftig vollzogen sein, sind die Anlagen rückzubauen und die gewerbliche Nutzung im EWO-Gebäude einzustellen».
Beides geschah nicht. Weder wurde die Parzelle 622 bis zum 31.12.2015 eingezont, noch der Betrieb des Fischerparadieses eingestellt und die Anlagen zurückgebaut. Weder der Einwohnergemeinderat Lungern noch das BRD hielten sich an ihre seinerzeitigen Beschlüsse.
Stattdessen erteilte das BRD der Einwohnergemeinde Lungern, welche die Stimmenmehrheit an der Lungerersee AG besitzt, mit Schreiben vom 13. Mai 2015 eine weitere Fristverlängerung von zwei Jahren, bis nach Inkrafttreten des neuen kantonalen Richtplans.
Am 18.6.2021 genehmigte der Bundesrat den zweiten Teil des kantonalen Richtplans. Entsprechend der vom BRD erteilten (nie öffentlich gemachten) Fristerstreckung vom 13.5.2015 hätte die Parzelle 622 somit spätestens bis zum 18.6.2023 in eine Bauzone umgezont sein müssen. Entsprechendes war wiederum nicht geschehen. Und ein Rückbau der Umbauten und der Parkplätze sowie eine Betriebseinstellung erfolgten bis heute nicht.
Fazit:
Das private «Fischerparadies» ist seit 2010 zonenwidrig. Seit Jahren hätte der Betrieb eingestellt werden müssen. Die zuständigen Behörden halten sich nicht an ihre eigenen Bewilligungs-Entscheide. Sie schauen weg und tolerieren einen seit Jahren gesetzeswidrigen Zustand. Weshalb diese Vorzugsbehandlung? Welche Rolle spielt dabei die Einwohnergemeinde Lungern, die baupolizeiliches Aufsichtsorgan ist und gleichzeitig die Stimmenmehrheit an der Lungerersee AG hält?
1
Die Parkplatz-Situation ist heute gesetzeswidrig und würde auch bei einer Einzonung der Parzelle 622 gesetzeswidrig bleiben.
Die Parkplatzsituation beim Fischerparadies ist an Wochenenden und in der Ferienzeit chaotisch. Anstatt neun, wie provisorisch «bewilligt» bzw. toleriert, werden heute in der Landwirtschaftszone auf der Parzelle 622 über 30 Parkplätze genutzt. Zusätzlich werden mehrere Dutzend Fahrzeuge auf öffentlichem oder privatem Grund abgestellt.
Die Fakten:
In der raumplanerischen Ausnahmebewilligung vom Dezember 2010 erteilte das BRD der Lungerersee AG eine bis zum 31.12.2012 befristete Bewilligung für das Erstellen von neun Parkplätzen. Gemäss dem kantonalen Gesamtentscheid des BRD vom 22.8.2013 wurden die neun Parkplätze befristet weiter toleriert, hätten aber bis zum 31.12.2015 zurückgebaut werden müssen, weil die Parzelle 622 bis zu diesem Zeitpunkt nicht eingezont worden war. Anstatt dass die Parkplätze nach Fristablauf zurückgebaut wurden, werden heute beim Fischerparadies tatsächlich rund 30 Parkplätze in der Landwirtschaftszone zonenwidrig genutzt.
Laut Planungsbericht der Gemeinde Lungern vom 31.5.2024 für die Einzonung der Parzelle 622, werden für das Fischerparadies an Spitzentagen 75 bis 105 Parkplätze benötigt und für den Normalbetrieb 30 bis 45 Parkplätze. Ebenfalls gemäss Planungsbericht vom 31.5.2024 würden bei einer Einzonung der Parzelle 622 dort total 29 Parkplätze erstellt, wovon für das Fischerparadies 17 und für andere öffentliche Bedürfnisse 12 Parkplätze (Badi, Wanderer etc.).
Oder anders formuliert: das Fischerparadies braucht 105 Parkplätze. Erstellt werden sollen tatsächlich 17 Parkplätze!
Fazit:
Die heute beim Fischerparadies genutzten rund 30 Parkplätze sind zonenwidrig. Die vom BRD befristet «tolerierten» neun Parkplätze hätten längst zurückgebaut werden müssen. Daneben nutzen die Besucherinnen und Besucher des Fischerparadieses heute mehrere Dutzend Parkplätze auf privatem und öffentlichem Grund rund um den Lungerersee. Damit werden das kantonale Baugesetz und das Bau- und Zonenreglement der Gemeinde Lungern verletzt.Es stellen sich viele Fragen: Warum gelten die Gesetze nicht für alle? Warum müssen die Privaten und die Gewerbetreibenden ausreichend Parkplätze erstellen, nicht aber das Fischerparadies? Auch bei einer Einzonung der Parzelle 622 stehen für das Fischerparadies viel zu wenige Parkplätze zur Verfügung, nämlich 17 anstelle von 105. Das Fischerparadies ist nicht bewilligungsfähig.
2
Amphibienlaichgebiet von nationaler Bedeutung.
Am nördlichen Ufer des Lungerersees befindet sich ein Amphibienlaichgebiet von nationaler Bedeutung, das gemäss der entsprechenden Bundesverordnung ungeschmälert erhalten werden muss. Anstatt dieses Gebiet wirksam zu schützen, dulden die Behörden dessen Beeinträchtigung durch das Fischerparadies.
Die Fakten:
Am Nordufer des Lungerersees befindet sich ein ausgedehntes Amphibien-Laichgebiet von nationaler Bedeutung (OW 109). Gemäss der Verordnung über den Schutz der Amphibien-Laichgebiete von nationaler Bedeutung muss dieses ungeschmälert erhalten bleiben (Art. 6) und die Kantone sind verpflichtet, Beeinträchtigungen zu beseitigen (Art. 11). Vom Schutzziel des ungeschmälerten Erhalts eines Amphibienlaichgebietes von nationaler Bedeutung darf nur bei anderen öffentlichen Interessen von ebenfalls nationaler Bedeutung abgewichen werden, verbunden mit weiteren Auflagen (Art. 7). Der Betrieb des Fischerparadieses dient rein privaten Interessen und der Besatz des Lungerersees mit gebietsfremdem Regenbogenforellen entspricht nicht einem nationalen Interesse.
Raubfische, worunter auch die eingesetzten Regenbogenforellen fallen, haben einen negativen Einfluss auf Amphibien, vgl. zu dieser Thematik z. B.: «Der Einfluss von Fischen auf Amphibien-Populationen», Auftraggeber NABU Bundesverband Berlin, 2011, Büro für Landschaftsökologie LAUFER. Die Stadt Kriens hat zum Schutz der Amphibien ein Fischaussetzungsverbot in ihren Weihern erlassen.
Das Betriebszentrum des Fischerparadieses (umgebautes EWO-Gebäude) grenzt unmittelbar an das Amphibien-Laichgebiets von nationaler Bedeutung an. Im Planungsbericht vom 31. Mai 2024 der Gemeinde Lungern zur Teilrevision der Nutzungsplanung Fischerei wird festgehalten, dass der Schwerpunkt der Fischerei über das ganze Jahr auf das Nordufer des Lungerersees ausgerichtet ist und sich im Winterhalbjahr, wenn der See zwecks Stromgewinnung abgelassen wird, sich fast ausschliesslich dort konzentriert. Entsprechend wird das Nordufer genau in der Zeit, in welcher die Amphibien zum Laichgebiet von nationaler Bedeutung wandern, dort ihren Laich ablegen und dann wieder zurückwandern, am intensivsten von den Fischern und Fischerinnen genutzt. An schönen Tagen halten sich dort zur Laichzeit schätzungsweise etwa 100 Fischerinnen und Fischer vom frühen Morgen bis zum Abend und in der Dämmerung auf.
Ebenfalls in diesem sensiblen Gebiet befindet sich der Bootssteg des Fischerparadieses. Die Boote fahren dort los, legen wieder an und fahren in diesem Gebiet herum. Irgendwelche Leitwerke im Gebiet des Fischerparadieses bestehen nicht. Einzig temporär, in der Zeit, in der die Metamorphlinge zurückwandern, wird entlang eines kleinen Teils des Nordufers, eine ca. 25 m langer Schutzzaun aufgestellt, was für den tatsächlichen Schutz der Amphibien bei weitem nicht ausreicht.
Gemäss Planungsbericht vom 31. Mai 2024 der Gemeinde Lungern zur Teilrevision der Nutzungsplanung Fischerei reisen praktisch sämtliche Fischerinnen und Fischer mit dem Auto an mit der Folge, dass diese auf der Bürglenstrasse, insbesonders auch die kaum erkennbaren Metamorphlinge überfahren.
Fazit:
Wegen der intensiven Nutzung des Nordufers des Lungerersees durch das Fischerparadies wird der Lebensraum der wandernden Amphibien, des Laichs, der Kaulquappen und später der Metamorphlinge deutlich beeinträchtigt. Das Schutzziel, wonach Amphibien-Laichgebiete von nationaler Bedeutung ungeschmälert erhalten werden müssen wird missachtet. Der ungeschmälerte Erhalt dieses Gebiets ist massiv gefährdet. Die Amphibienlaich-Verordnung des Bundes wird verletzt.
3
Innovativ, naturnah, lebenswert.
Wie lange noch?
Das Gebiet Kaiserstuhl / Bürgeln ist eine Postkartenidylle und eine der schönsten Landschaften in der Gemeinde Lungern. Nirgendwo ist der Blick auf den angrenzenden See und die Berner Alpen derart unmittelbar und eindrücklich wie am Nordende des Lungerersees.
Die Fakten:
Die Wichtigkeit des Erhalts der einmaligen Landschaft am Nordufer des Lungerersees wird auch im neuen Masterplan Lungern festgehalten. Und der Webauftritt der Gemeinde mit dem Slogan «innovativ, naturnah, lebenswert» beginnt mit den Worten: «Die Gemeinde Lungern mit dem kristallklaren See, liegt auf 750 M.ü.M am Fusse des Brünigpasses. Am Ende des Sees liegt der idyllische Weiler Bürglen … » Diese Idylle wird durch den Betrieb des Fischerparadieses seit Jahren massiv beeinträchtig. Die geplante Umzonung soll diesen Zustand nach 15 Jahren gesetzlich legalisieren.
Fazit:
Das fragwürdige Freizeitvergnügen «Fischen von ausgesetzten, gebietsfremden Fischen» verunstaltet eine der schönsten Landschaften in Lungern mit Parkplätzen, Verkehr, Rummel und Abfall. Anstatt die naturgegebene Idylle zu pflegen und zu erhalten, wird ein Paradies für Konsum- (statt Natur-) Fischer geschaffen.
4
Fischerparadies?
Ganz sicher nicht für die Fische.
Kein oder kaum ein Thema beim Geschäftsmodell «Fischerparadies» ist der Tierschutz. Das Fischerparadies mag ein Paradies für bestimmte Fischer sein, sicher aber nicht für die Fische selber. Jährlich werden hierzu mehrere zehntausend Regenbogenforellen industriell produziert. 2016 wurden 35,4 Tonnen (!) gebietsfremde Fische in unseren See gekippt.
Die Fakten:
Die Regenbogenforellen werden in einer uns nicht bekannten Weise industriell auf Fanggrösse hochgemästet (mit welchem Futter, mit welchen Medikamenten … ?), in Tanklastwagen geladen und anschliessend aus der Westschweiz zum Lungerersee gekarrt. Dort über ein Rohr aus dem Tanklastwagen gesogen und in einen Bottich gespült, welcher anschliessend mit einem Lift zum See hinuntergelassen wird. Dort werden die Fische wiederum in einen Bootsbottich geschläust, von dort mit dem Besatzboot in den See gefahren und schliesslich irgendwo ausgesetzt.
Sich vorzustellen, dass dieses stundenlange Prozedere einigermassen tiergerecht und tierschutzkonform sein soll, fällt schwer. Jedenfalls überleben dieses nicht alle Fische oder sie verletzen sich dabei. Von den Verantwortlichen und den Behörden wird das hingenommen. Man schaut weg. Dass die Fische nach der Einsetzung verstört sind und entsprechend reagieren, bestätigen Personen, welche die Einsetzung beobachten. Was es für jeden einzelnen der jährlich zehntausenden von eingesetzten Fischen bedeutet, dieses ganze Prozedere zu erleiden, um dann, ohne Angewöhnung, in ganz anderes Wasser eingesetzt zu werden, in andere Temperaturen, in eine völlig neue Umgebung, wo die Fische z.B. nicht mehr gefüttert werden, stellt man sich besser nicht vor.
Man muss kein Tierschutzexperte sein, um zu erkennen, dass das beschriebene Prozedere u.a. Art. 3 lit a. und Art. 4 Abs. 2 des Tierschutzgesetzes verletzt.
Fische sind Wirbeltiere und genauso empfindsame Wesen wie etwa Säugetiere oder Vögel, mit dem Unterschied, dass sie Schmerz und Leid stimmlich nicht artikulieren können. (Vgl. z.B. das Merkblatt Fische, des Veterinäramtes des Kantons Zürich zum Halten von Fischen).
Fazit:
Empfindsame Fische werden für das Fischerparadies industriell produziert und gemästet, problematisch transportiert, umgeladen und tonnenweise ausgesetzt, um schlussendlich patentzahlenden «Fischern» sozusagen ins Netz geworfen zu werden. Das Ganze getarnt als naturnahes Freizeitvergnügen. Das Geschäftsmodell ist tierethisch nicht vertretbar. Diese «Put und Take-Fischerei» ist, wie das richtige Fischer feststellen, nicht zu rechtfertigen.
5
Ein Wirtschaftsfaktor für die Gemeinde.
Behauptung ohne Nachweis.
Im Informationsblatt 2-2024 der Gemeinde Lungern und im Planungsbericht vom 31. Mai 2024 wird auf die angebliche wirtschaftliche Bedeutung des Fischerparadieses für Lungern verwiesen. Tatsache ist, dass zur volkswirtschaftlichen Bedeutung keinerlei seriösen Abklärungen und Untersuchungen bestehen. Und selbst wenn messbar positive wirtschaftliche Auswirkungen bestehen würden, so stünden diese in keinem Verhältnis zu den negativen Auswirkungen des Fischerparadieses.
Die Fakten:
Im «Lungern informiert 2/24» steht, dass das Fischerparadies für die örtliche Wirtschaft und die Vereine von relevanter wirtschaftlicher Bedeutung sei. Der Bericht mit unbekanntem Verfasser, stützt sich einzig auf Aussagen des Betriebsleiters und des Verwaltungsratspräsidenten des Fischerparadieses bzw. der Lungerersee AG. Es handelt sich also um Werbung in eigener Sache und entbehrt jeder Seriosität. So werden die Einwohnerinnen und Einwohner von Lungern manipuliert.
Die Fischerei am Lungerersee hatte schon immer eine touristische Bedeutung. Das ist angesichts der wunderbaren Landschaft verständlich und darauf sind wir in Lungern zurecht stolz. Würde der Lungerersee wieder wie früher naturnah bewirtschaftet, so dürfte der volkswirtschaftliche Nutzen wohl gleich hoch ausfallen, wie mit dem Fischerparadies. Dies aber ohne die bekannten negativen Folgen für Natur und Menschen.
Fazit:
Seriöse Abklärungen und Untersuchungen über einen behaupteten volkswirtschaftlichen Nutzen des Fischerparadieses bestehen nicht einmal in Ansätzen. Solche müssten auch mit einer naturnahen Bewirtschaftung verglichen werden. Die negativen Auswirkungen überwiegen jedenfalls heute klar. Eine naturnahe Fischerei würde wohl eine mindestens so hohe Wertschöpfung schaffen, jedoch ohne negative Auswirkungen auf Mensch und Umwelt.
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IN KÜRZE
Weder naturnah noch innovativ.
11 gute Gründe für ein Nein zur Einzonung.
1. Gleiches Recht für alle
Kein anderer Gewerbebetrieb und keine Privatperson wird von der Gemeinde Lungern mit einer Bewilligung für 15 Jahre zonenwidrige Bauten und Anlagen belohnt. Wieso macht das die Gemeinde Lungern beim Fischerparadies für ein fragwürdiges Freizeitvergnügen? Weil sie die Aktienmehrheit bzw. die Stimmenmehrheit der Lungerersee AG besitzt? Wie hält es die Gemeinde mit Interessenkonflikten?
2. Privatverkehr, Parkplatzsuchende, Wildparkierer
Die Besuchenden des Fischerparadieses reisen fast ausschliesslich mit dem eigenen Auto an. Lärm, Suchverkehr und Abgase sind die Folge. Die Einheimischen und Erholungsuchende leiden darunter. Die Verkehrssituation in Kaiserstuhl ist oft sehr gefährlich.
3. Illegales Parkieren
Bewilligt bzw. toleriert vom Bau- und Raumentwicklungsdepartement Obwalden wurden auf der Parzelle 622 (Betrieb Fischerparadies) neun Parkplätze, die zwischenzeitlich längst zurückgebaut hätten werden müssten. Tatsächlich genutzt werden vom Fischerparadies dort – in der Landwirtschaftszone – rund 30 Parkplätze. Zusätzlich werden Dutzende von Fahrzeugen auf öffentlichem oder privatem Grund und Boden rund um den Lungerersee abgestellt. Auch nach einer Einzonung der Parzelle 622 wäre das Parkplatzproblem keineswegs gelöst. Gemäss dem Planungsbericht der Gemeinde Lungern benötigt das Fischerparadies für den Normalbetrieb zwischen 30 und 35 Parkplätzen und für Spitzentage 75 bis 105 Parkplätze. Laut Planungsbericht der Gemeinde Lungern sind nach einer Einzonierung 29 Parkplätze vorgesehen, wovon aber 12 für Besuchende ausserhalb Fischerparadies. Für das Fischerparadies verblieben also 17 Parkplätze. Wie soll das aufgehen, wenn schon für den Normalbetrieb 30 bis 35 Parkplätze benötigt werden und für Spitzentage 75 bis 105 Parkplätze? Eine Baubewilligung für das Fischerparadies kann gar nicht erteilt werden. Oder müssen andere Gewerbebetriebe und Private künftig auch keine oder fast keine Parkplätze mehr erstellen?
4. Der Lungerersee nicht nur für Fischer
Besonders das Nordufer des Sees wird an schönen Tagen von den Fischerinnen und Fischern regelrecht in Beschlag genommen. Andere Besuchende aber auch Anwohner fühlen sich belästigt, weggedrängt oder gestört und meiden den See. Der Lungerersee gehört allen, nicht nur dem Fischerparadies.
5. Rummel im Amphibienlaichgebiet nationaler Bedeutung
Der Eingriff in das Amphibienlaichgebiet von nationaler Bedeutung am Nordufer ist massiv, auf keinen Fall tolerierbar und laut der Bundes-Verordnung nicht zulässig. Die Vielzahl der Fischerinnen und Fischer beeinträchtigen ebenfalls die Ufervegetation massiv.
6. Die Ruhestörung auf und rund um den See ist massiv
Die Unruhe am und auf dem ganzen See ist durch die Fischerei während fast des ganzen Jahres erheblich, mit entsprechend negativen Auswirkungen auf die Tierwelt und das gesamte Ökosystem. Bereits am frühen Morgen wird mit Stirnlampen gefischt.
7. Nicht gelöstes Abfallproblem
Das Abfallproblem ist ungelöst, obwohl dagegen gewisse Massnahmen ergriffen wurden. Dazu gehört auch, dass tausende von Zigarettenkippen im See landen. Abfallhaufen, Aludosen uvm. werden nach wie vor von Anwohnenden entsorgt oder landen allzu oft im See.
8. Tierschutz gilt auch für Fische
Als empfindsame Lebewesen erfahren die industriell gezüchteten, eingesetzten Regenbogenforellen, mit Transport und mehrfachem Umladen eine eigentliche Tortur. Nicht alle Tiere überleben diese. Das ist tierethisch verwerflich. Wer würde Wildtiere in Massen aussetzen, um sie als Freizeitvergnügen dem Abschuss freizugeben?
9. Öko-Experiment Lungerersee
Die auf Fanggrösse gemästeten und eingesetzten Regenbogenforellen sind gebietsfremd. Jährlich werden mehrere Zehntausend Exemplare in den Lungerersee eingesetzt, ohne die langfristigen Folgen für das Ökosystem zu kennen.
10. Zurück zur Natur statt zum Konsum
Die «Put & Take»-Fischerei mit gebietsfremden Fischen widerspricht naturnahmen Fischen und wird von naturliebenden Fischern und Fischerinnen abgelehnt. Das Fischen am Lungerersee hat Tradition. In dieser herrlichen Landschaft wurde schon immer gefischt und das soll so bleiben. Fischende sollen in zukunft wieder einheimische Fische fangen und ein naturnahes Hobby frönen können!
11. Trotz allfälliger Einzonung keine Baubewilligung möglich
Auch wenn das Fischerparadies, d.h. die Parzelle 622 in eine Spezialzone eingezont würde, so wären die Voraussetzungen für eine anschliessende Baubewilligung keinesfalls gegeben. Das Fischerparadies würde weiterhin u.a. gegen die Verordnung über den Schutz der Amphibienlaichgebiete von nationaler Bedeutung, das kant. Baugesetz und das örtliche Bau- und Zonenreglement betreffend Parkierung verstossen und das Tierschutzgesetz verletzen.